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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
gültig ab 01.08.2010
Im Folgenden sind die vertragsgegenständlichen Geschäftsbedingungen (AGB) von „PREISWERT BESTATTEN BUNDESWEIT“, Ein Unternehmen der Atlantis Dienstleistungs-, Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Am Markt 19, 06536 Stolberg Harz, (nachfolgend: „PREISWERT BESTATTEN BUNDESWEIT“).
Gegenstand
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen „PREISWERT BESTATTEN BUNDESWEIT“ und dem Auftraggeber, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn hierauf „PREISWERT BESTATTEN BUNDESWEIT“ nicht in jedem einzelnen Fall Bezug nimmt. Abreden von den vorliegenden AGB müssen in jeden Fall schriftlich erfolgen.
Auftragsannahme
Ein Auftrag kommt nach dem Einreichen der vollständigen Vertragsunterlagen und der Annahme durch einen Mitarbeiter von „PREISWERT BESTATTEN BUNDESWEIT“ zu Stande. Der im Auftrag enthaltene Auftrag zur Kremierung wird aufgrund der unterschiedlichen Bestattungsgesetze der Länder, erst nach weiteren 48 Stunden angenommen. Die Überführung des Verstorbenen so wie die weiteren Abläufe sind davon nicht betroffen.
Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz. von „PREISWERT BESTATTEN BUNDESWEIT“, Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz von „PREISWERT BESTATTEN BUNDESWEIT“. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Aufraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, gilt als Gerichtsstand der Sitz von „PREISWERT BESTATTEN BUNDESWEIT“ als vereinbart.
Bezahlung
1. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung binnen 10 Tagen ab Auftragserteilung zu zahlen, der Auftraggeber erhält dafür eine Rechnung, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Der Vertrag beginnt mit der Unterschrift des Auftraggebers. Ein Abzug auf die vereinbarte Vergütung (Skonto, o. Ä.) ist ausgeschlossen.
2. Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird diese mit dem Auftrag wirksam und erlischt mit erfolgter Bezahlung.
3. Bei Zahlungsverzug des Auftragsgebers werden Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Sollzinssatzes berechnet; ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Für jede Mahnung durch „PREISWERT BESTATTEN BUNDESWEIT“ können 5,00 € berechnet werden.
4. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, sofern die Kündigung bzw. Nichtausführung durch „PREISWERT BESTATTEN BUNDESWEIT“ nicht zu vertreten ist, jedoch unter Abzug der durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen. In diesem Fall darf „PREISWERT BESTATTEN BUNDESWEIT“ eine Pauschale in Höhe von 20% der vereinbarten Vergütung verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
5. Die Aufrechnung und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
6. Die Regelungen in Punkt 4 und 5 schließen den Nachweis des Auftraggebers nicht aus, dass kein oder nur ein geringerer Schaden bzw. Vermögensnachteil entstanden ist.
7. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände,
die „PREISWERT BESTATTEN BUNDESWEIT“ nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, habe
die sofortige Fälligkeit aller Forderungen von „PREISWERT BESTATTEN BUNDESWEIT“ zur Folge.
8. Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte oder Unstimmigkeiten innerhalb einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaft handelt „PREISWERT BESTATTEN BUNDESWEIT“ ausschließlich im Auftrage und auf Gefahr des Auftraggebers.
9. Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beträgen ganz oder teilweise
nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf Anforderung von „PREISWERT BESTATTEN BUNDESWEIT“ unverzüglich nachzuzahlen.
Factoring
1. „PREISWERT BESTATTEN BUNDESWEIT“ steht es frei Forderungen, auch schon mit Rechnungsstellung an ein Factoring-Unternehmen abzutreten. Der Auftraggeber stimmt diesem unwiderruflich zu.
2. Insbesondere bei Finanzierungen bzw. Ratenzahlungen oder verlängerten Zahlungszielen werden Forderungen prinzipiell an Factoring- Unternehmen abgetreten.
3. Durch „PREISWERT BESTATTEN BUNDESWEIT“ verauslagte Forderungen (z. B. Totenschein, Arztrechnungen, externe Kühlung usw.) werden mit einer Gebühr von 4% der verauslagten Gesamtsumme an den Auftraggeber weiter berechnet. Die 4% sind bei „PREISWERT BESTATTEN BUNDESWEIT“ entstehende Kosten für eine Zahlungsgarantie.
Haftung
1. „PREISWERT BESTATTEN BUNDESWEIT“ haftet nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen von „PREISWERT BESTATTEN BUNDESWEIT“ beruhen. Soweit „PREISWERT BESTATTEN BUNDESWEIT“ keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für die Haftung, soweit eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wurde. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
2. Rügen wegen offensichtlicher Mängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber diese binnen zwei Wochen seit Beisetzung der Urne anzeigt. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen „PREISWERT BESTATTEN BUNDESWEIT“ ein Jahr.
3. „PREISWERT BESTATTEN BUNDESWEIT“ ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des dadurch entstandenen Schadens zu verlangen, sofern Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bestehen und dieser eine Vorschusszahlung verweigert oder keine ausreichenden Sicherheiten hinterlegt. In jedem Fall darf „PREISWERT BESTATTEN BUNDESWEIT“einen Vorschuss in Höhe von bis zu 100% des vereinbaren Preises verlangen.
4. Der Auftraggeber haftet für Unstimmigkeiten innerhalb einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaft alleinig. „PREISWERT BESTATTEN BUNDESWEIT“ handelt ausschließlich im Auftrage und auf Gefahr des Auftraggebers.
Kündigung
Die Kündigung vom Vertrag durch den Auftraggeber darf nur mit dem Einverständnis von „PREISWERT BESTATTEN BUNDESWEIT“ erfolgen, sofern das Gesetz keinen sonstigen Kündigungsgrund vorsieht.
Sonstiges
1. „PREISWERT BESTATTEN BUNDESWEIT“ ist berechtigt, Bonitätsauskünfte einzuholen und entsprechend der Auskunft Zahlungsbedingungen festzulegen, oder einen Auftrag abzulehnen, auch nachträglich wenn „PREISWERT BESTATTEN BUNDESWEIT“ den Auftrag bereits angenommen hatte.
2. „PREISWERT BESTATTEN BUNDESWEIT“ ist berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung des Auftrages zu beauftragen.
3. In allen Rechtsangelegenheiten mit „PREISWERT BESTATTEN BUNDESWEIT“ gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen bestehen.
